Parkordnung/AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNSERE BESUCHER

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und viel Vergnügen im Erlebnispark Ziegenhagen. Für Sie beginnen nun einige Stunden des Erlebens und Erholens. Da wir sehr viel Freiheit in unserem Erlebnispark zugestehen, bitten wir Sie, für sich und andere Verantwortung zu zeigen und die nachfolgenden Regeln zu beachten:

  1. HAUSRECHT
    • Mit dem Betreten des Erlebnisparks erklären Sie sich mit der Erlebnisparkordnung einverstanden.
    • Das Erlebnisparkpersonal ist berechtigt und bevollmächtigt, das Hausrecht auszuüben. Dies umfasst insbesondere das Aussprechen von Abmahnungen, Kündigungen und Erlebnisparkverweisen. Ein Erlebnisparkverweis nach erfolgter Kündigung des Benutzervertrages ist insbesondere bei grob vertragswidrigem Verhalten des Besuchers, z. B. bei wiederholter Zuwiderhandlung gegen Anweisungen des Erlebnisparkpersonals zulässig, die ein Festhalten an dem Vertrag als unzumutbar erscheinen lassen. Vor Kündigung und Erlebnisparkverweis ist grundsätzlich eine Abmahnung auszusprechen. Hiervon kann insbesondere bei besonders schwerwiegenden und wiederholten Verstößen abgesehen werden.
  1. EINTRITT
    • Das Erlebnisparkgelände darf nur mit gültiger Eintrittskarte sowie an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Besuchereingängen betreten werden. Empfehlung für Gruppen: Bei Besuchergruppen ist gegenüber dem Erlebnispark ein Gruppenverantwortlicher zu benennen, der für die Einhaltung der Erlebnisparkordnung Sorge tragen soll.
    • Personen unter 18 Jahren dürfen den Park nur mit einer Aufsichtsperson betreten.
    • Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Personen, kann der Zutritt verweigert werden oder diese Personen können vom Erlebnisparkgelände verwiesen werden.
    • Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nur am Verkaufstag gültig und verlieren beim Verlassen des Erlebnisparks ihre Gültigkeit. Ein erforderlicher Gang zu Ihrem Fahrzeug ist nur mit einem Stempel auf Ihrer Hand und nur bis 16:30 Uhr möglich (Rückkehr in den Erlebnispark).
    • Wir weisen Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung hin, die wegen Hausfriedensbruch nach § 123 StGB und wegen Erschleichen von Leistungen gemäß § 265 a StGB erwirkt werden kann, sollten Sie eines der folgenden Delikte begehen: Missbrauch der Saisonkarte, Abgabe dieser Karte an Fremde oder Nachbarskinder, Freunden mit der Familienkarte Einlass verschaffen/gewähren, Betreten des Parks über die Zäune oder an sonstigen nicht dafür vorgesehenen Stellen oder auf dem Gelände des Parks ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden. Ganz besonders greifen die o. a. §§, wenn Sie versuchen sollten, Ihre Eintrittskarten auf den Parkplätzen oder vor dem Parkeingang anderen Personen verkaufen zu wollen. Auch ein potenzieller Käufer dieser Karten macht sich hierbei automatisch strafbar. Ganz explizit sei an dieser Stelle erwähnt, dass das Kopieren von Gutscheinen, Freikarten oder Saisonkarten einer Erschleichung von Leistungen gleichkommt und ebenfalls nach § 265 a StGB verfolgt und geahndet wird.
    • Die Jahreskarten sind ab dem Kaufdatum für 1 Jahr gültig und berechtigen in dieser Zeit zum freien Eintritt in den Erlebnispark, sofern dieser für den allgemeinen Besucherverkehr geöffnet ist.
    • Wer ohne rechtmäßig erworbene Eintrittskarte im Erlebnispark angetroffen wird, bezahlt den doppelten Eintrittspreis.
    • Ein kurzzeitiges Verlassen des Erlebnisparks ist nur nach individueller Regelung mit dem Erlebnisparkpersonal möglich.
    • Der Umtausch sowie der Ersatz verlegter oder verloren gegangener Karten ist ausgeschlossen.
    • Frei- und Rabattkarten finden ausschließlich Anwendung auf den Eintrittspreis und gelten jeweils für eine Person.
    • Bei Fällen höherer Gewalt, technischem und inspektionsbedingtem Ausfall einzelner Anlagen oder bei Angebotsänderungen kann grundsätzlich keine Preisminderung gewährt werden (siehe auch 3.3). In der Winterpause und im Falle von aktuellen Betriebsschließungen aufgrund besonderer Vorkommnisse, wie witterungsbedingte Schließung, Sturmwarnung oder im Falle der Abwehr besonderer Gefahren durch Infektionen oder anderen Gefährdungen von Leib und Leben besteht für alle Eintrittskartenformen kein anteiliger Erstattungsanspruch oder ein Anspruch auf nachträgliche Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes.
    • Mit Gewitter und Unwetter ist im Sommer häufig zu rechnen. Bitte begeben Sie sich immer rechtzeitig in feste Gebäude, da dort die Schadensgefahr durch Blitzeinschlag oder umherfliegende Gegenstände geringer ist. Halten Sie sich bei Gewitter und starkem Wind niemals im Wald oder unter Bäumen auf, auch nicht in den zahlreichen Pavillons oder Grillhütten, da diese keinen Wetterschutz bieten. Eltern oder Begleitpersonen sind dafür verantwortlich, dass sich die von ihnen beaufsichtigten Personen rechtzeitig in die Gebäude begeben. Aufgrund von Witterungsverhältnissen (Regen, Hagel, Sturm etc.) und der Hanglage des Parks kann es zur Rutschgefahr kommen. Auch hier sind die Gäste selbst verantwortlich. Bei Extremwetterlagen behalten wir uns außerdem die Komplettschließung respektive eine Nichtöffnung des Parks vor.
  1. BETRIEBSZEIT FAHRGESCHÄFTE
    • Fahrbetrieb im Selbstbedienungsmodus ist täglich von 10:00 – 18:00 Uhr.
    • Fahrbetrieb mit Bedienpersonal ist täglich von 11:00 – 17:00 Uhr.
    • Saisonbedingt, witterungsbedingt und nach Besucheraufkommen bleiben Änderungen in Angebot und Öffnungszeiten vorbehalten (siehe auch 2.10).
  1. AUFSICHTSPFLICHT

Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, die Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie nicht davon entbinden können. In diesem Rahmen tragen Eltern und Begleitpersonen auch die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

  1. ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
    • Den Anordnungen unseres Erlebnisparkpersonals und den Hinweisschildern ist unbedingt Folge zu leisten.
    • Besucher dürfen die Wege und Plätze im Erlebnispark nicht verlassen.
    • Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Schlagringe etc.) ist auf dem Erlebnisparkgelände untersagt.
    • Das mutwillige Lärmen sowie Abspielen von Musik ist untersagt.
    • Roller, Rollschuhe, Laufräder, Dreiräder, Scooter und weitere Trendsportgeräte sind aus Sicherheitsgründen untersagt.
    • Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuer an anderen als dafür vorgesehenen Stellen (Grillplätze).
    • Die Gebäude, die mit Blitzschutz ausgestattet sind, müssen bei einem aufziehenden Gewitter unbedingt aufgesucht werden (Durchsagen beachten) – alle anderen Unterstände sind dafür nicht geeignet und bieten keinen ausreichenden Wetterschutz. Bei starkem Wind ist es untersagt, sich unter Bäumen aufzuhalten.
  1. BENUTZUNG DER EINRICHTUNGEN UND ATTRAKTIONEN
    • Die Benutzung der Spielgeräte, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und unter Aufsicht der Eltern oder Begleitpersonen und unter Berücksichtigung der Benutzungsordnung.
    • Die Einrichtungen stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie unbedingt die Anleitungen an den einzelnen Geräten sowie die Anweisungen unseres Erlebnisparkpersonals. Sollten Sie dennoch die Anleitungen bzw. Anweisungen missachten, kann unser Erlebnisparkpersonal Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen sollten, sich in einer Warteschlange „vorzudrängeln“.
    • Tiere dürfen nicht gejagt, hochgehoben oder erschreckt werden.
    • Rauchen bitte nur an den dafür vorgesehen Plätzen. In und an den Fahrgeschäften, im Restaurant sowie in Warteschlangen ist das Rauchen untersagt.
    • Außerdem haften Sie für alle schuldhaft verursachten Schäden, die durch Missachtungen unserer Benutzungsanweisungen oder Anweisungen des Erlebnisparkpersonals oder durch mutwillige Beschädigungen entstehen.
  1. GRILLORDNUNG
    • Die Benutzung der Grilleinrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.
    • Der Grillvorgang ist bis 18:00 Uhr zu beenden.
    • Sorgen Sie dafür, dass der Grill niemals ohne Aufsicht ist.
    • Verlassen Sie die Feuerstelle erst, wenn die Asche ausgekühlt ist und wenn Sie noch einmal überprüft haben, ob alles im ordnungsgemäßen Zustand ist.
    • Bitte lassen Sie die Asche zum Auskühlen unbedingt auf der Grillstelle liegen. Die Asche wird vom Erlebnisparkpersonal entsorgt und der Grill wird gereinigt.
    • Verwenden Sie zum Grillen nur einwandfreie Grillkohle. Bitte kein Holz oder Papier in die Glut werfen.
    • Zum Anzünden nur feste Grillanzünder verwenden. Flüssige Zündmittel wie Benzin, Petroleum, Brennspiritus oder ähnliches sind verboten.
    • Das Grillen ist nur auf unseren fest installierten Grills erlaubt (d. h. keine Aufstellung von eigenen, mitgebrachten Grills möglich).
    • Das Aufstellen von Wasserkochgeräten auf den Rasenflächen ist untersagt.
    • Für Schäden, die an Gästen oder Gegenständen durch den fahrlässigen Umgang mit den Grillhütten oder Grills auftreten, werden Sie haftbar gemacht. Für Schäden an im Eigentum des Erlebnisparks befindlichen Objekten oder Gegenständen, die durch fahrlässigen Umgang entstehen, werden Sie ebenfalls haftbar gemacht.
    • Musik, egal aus welchen Quellen abzuspielen, ist an den Grillplätzen untersagt.
  1. HUNDE UND HAUSTIERE IM ERLEBNISPARK
    • Erlebnisparkzutritt nur mit Beuteln zur Entsorgung der Hinterlassenschaften (an der Erlebnisparkkasse erhältlich).
    • Hunde sind immer anzuleinen und auf den Gehwegen zu führen.
    • Kein Zutritt zu Spielplätzen, Tiergehegen, Streichelzoo und Fahrgeschäften. Halten Sie ausreichend Abstand zu Kindern und anderen Tieren.
    • Neben Hunden sind keine weiteren Haustiere im Erlebnispark gestattet.
  1. FÜTTERN UND UMGANG MIT TIEREN

Grundsätzlich ist das Füttern der Tiere mit mitgebrachtem Futter nicht gestattet, da diese davon Schaden nehmen können (Ausnahme: das Futter aus den aufgestellten Automaten). Wichtig: Tiere sind keine Maschinen. Immer langsam von vorne nähern, nie erschrecken oder jagen und immer damit rechnen, dass sich ein Tier umdreht und eventuell austritt oder schubst. Im Streichelzoo müssen die Eltern oder Begleitpersonen auf die Sicherheit der Kinder achten.

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
    • Wir haften unbeschränkt für die durch uns bzw. unsere Erfüllungsgehilfen verursachte schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für Schäden, die auf von uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Pflichtverletzungen beruhen, soweit keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch uns bzw. unsere Erfüllungsgehilfen haften wir für schuldhaftes Verhalten. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten ist unsere Haftung jedoch beschränkt auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
    • Grundsätzlich wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen. Dies gilt insbesondere für liegen gebliebene oder verlorene Gegenstände.
  1. SCHADENSMELDUNGEN
    • Alle Einrichtungen im Erlebnispark werden sorgfältig gepflegt und überwacht.
    • Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Erlebnisparkgeländes bei der Information. Melden Sie sich auch bitte dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommen vielleicht erst später ein Schaden entstehen könnte.
  1. PARKEN
    • Auf unseren Parkplätzen gilt grundsätzlich die StVO. Wir gewähren keine Versicherung und keine Beaufsichtigung.
    • Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Mitarbeiter auf den Parkplätzen genau beachtet werden.
    • Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie dennoch Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr behindern, sind wir berechtigt, dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abzuschleppen.
    • Für Schäden infolge höherer Gewalt wie Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl und Beschädigungen durch andere können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch unser Erlebnisparkpersonal verursacht wurde. Aber auch dann können wir nur Schadensersatz gewähren, wenn sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes dem Erlebnispark Ziegenhagen melden.
  1. AUFNAHMEN IN BILD UND TON SOWIE HANDEL UND WERBUNG
    • Werbung und jeglicher Handel auf unserem Gelände und auf unseren Parkplätzen sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.
    • Gewerbsmäßige Ton-, Bild und Videoaufnahmen sind nur nach Genehmigung durch die Geschäftsführung gestattet.
    • Das Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Geschäftsführung. Erlebnisparkbesucher, die bei den im Park hin und wieder stattfindenden Film- und Fotoaufnahmen nicht aufgenommen werden möchten, bitten wir dringend, die Aufnahmebereiche entsprechend zu meiden und im Zweifelsfall unser Erlebnisparkpersonal oder das Aufnahmeteam darüber zu informieren. Ansonsten gehen wir davon aus, dass wir die Aufnahmen, die wir innerhalb des Erlebnisparks tätigen, um sie für unsere öffentliche Werbung einzusetzen, auch dementsprechend verwenden und verwerten dürfen.
  1. VIDEOÜBERWACHUNG

Teile der öffentlich zugänglichen Bereiche im Erlebnispark Ziegenhagen werden zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht und durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Soweit Bildmaterial gespeichert wird, werden diese Daten unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

  1. FOTOAUFNAHMEN AN ATTRAKTIONEN

Bei der Benutzung einzelner Fahrgeschäfte erhält der Erlebnispark Ziegenhagen an der Fotostation von jedem Fahrgast ohne besondere Vergütung das Recht, Bildaufnahmen während der Fahrt herzustellen, zu speichern, auf Bildschirmen anzuzeigen und einen Fotoabzug zu verkaufen. Sämtliche Bilder werden ausnahmslos abends aus Datenschutzgründen automatisch unwiderruflich gelöscht.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungen erfolgen grundsätzlich in bar. An der Eingangskasse und im Restaurant kann mit EC-Karte gezahlt werden.

  1. ERFÜLLUNGSORT, GELTUNGSBEREICH

Der Erfüllungsort ist Sitz des Unternehmens, in diesem Fall Ziegenberg 3, D-37217 Witzenhausen, OT Ziegenhagen. Diese Parkordnung findet auf allen Grundstücken des Erlebnisparks Anwendung und Gültigkeit. Hierzu gehören der gesamte Erlebnisparkbereich inklusive seiner Parkplätze sowie der Ausweich-, Ausgleichs- und Erweiterungsflächen.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, GERICHTSSTAND
    • Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    • Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
    • Für Klagen des Erlebnispark Ziegenhagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Erlebnispark Ziegenhagen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
    • Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser AGB für uns verpflichtend würde, informieren wir die Nutzer hierüber in geeigneter Form.
    • Wir weisen für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/
  1. LADUNGSFÄHIGE ADRESSE

Erlebnispark Ziegenhagen, Ziegenberg 3, D-37217 Witzenhausen, OT Ziegenhagen, +495545.246, Steuernummer xxx, USt-Identnr. DE360231756

  1. KONTAKT, IMPRESSUM

Freizeitpark Surup GmbH

Ziegenberg 3

37217 Witzenhausen

OT Ziegenhagen

Tel 05545 246

info@erlebnispark-ziegenhagen.de

www.erlebnispark-ziegenhagen.de

Geschäftsführung Norman Surup

© 2023 Freizeitpark Surup GmbH

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL
  • „An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“