Parkordnung / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Besucher des Erlebnispark Ziegenhagen
Herzlich willkommen im Erlebnispark Ziegenhagen.
Wir möchten allen Besucherinnen und Besuchern einen sicheren, angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt ermöglichen. Mit dem Betreten des Erlebnispark Ziegenhagen erkennen alle Besucherinnen und Besucher die nachfolgenden Regelungen verbindlich an.
Betreiber des Erlebnisparks ist die:
Freizeitpark Surup GmbH
Ziegenberg 3
37217 Witzenhausen-Ziegenhagen
1 Geltungsbereich
Diese Parkordnung gilt für das gesamte Gelände des Erlebnispark Ziegenhagen einschließlich:
- aller Fahrgeschäfte,
- Spielplätze,
- Tierbereiche,
- Streichelzoos,
- Grillplätze,
- Gastronomiebereiche,
- Veranstaltungsflächen,
- Parkplatz- und Wohnmobilbereiche,
- Eingangsbereiche,
- Sanitäranlagen,
- Wegeflächen,
- sowie sämtlicher öffentlich zugänglicher Einrichtungen und Erweiterungsflächen.
2 Hausrecht
Die Freizeitpark Surup GmbH sowie das beauftragte Erlebnisparkpersonal üben auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Erlebnisparkpersonals sowie sämtlichen Sicherheits- und Hinweisschildern ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen:
- diese Parkordnung,
- Sicherheitsbestimmungen,
- gesetzliche Vorschriften,
- behördliche Auflagen,
- oder Anweisungen des Personals
kann der Zutritt verweigert, ein Platzverweis ausgesprochen oder ein Hausverbot erteilt werden.
Ein Anspruch auf Erstattung von Eintrittsgeldern besteht in diesen Fällen nicht.
3 Zutritt / Eintritt / Besucherpflichten
Das Betreten des Erlebnispark Ziegenhagen ist ausschließlich mit gültiger Eintrittskarte oder sonstiger gültiger Zutrittsberechtigung gestattet.
Personen unter 18 Jahren dürfen den Erlebnispark ausschließlich in Begleitung einer geeigneten volljährigen Aufsichtsperson betreten.
Besuchergruppen haben gegenüber dem Erlebnispark auf Verlangen eine verantwortliche Aufsichtsperson zu benennen.
Die Eintrittsbelege sind während des gesamten Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
Das missbräuchliche Verwenden, Kopieren, Weitergeben oder Weiterverkaufen von:
- Eintrittskarten,
- Saisonkarten,
- Jahreskarten,
- Freikarten,
- Gutscheinen,
- oder sonstigen Zutrittsberechtigungen
ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Das Betreten des Geländes:
- über Zäune,
- nicht freigegebene Zugänge,
- oder ohne gültigen Beleg
kann insbesondere als Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) sowie Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) verfolgt werden.
Personen:
- unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
- mit aggressivem Verhalten,
- oder mit erkennbarer Gefährdung anderer Besucher
kann der Zutritt verweigert werden.
Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände des Erlebnispark Ziegenhagen untersagt.
4 Öffnungszeiten / Betriebsunterbrechungen / Wetterlagen
Die aktuellen Öffnungszeiten werden auf der Webseite sowie am Parkeingang bekanntgegeben.
Bei:
- technischen Defekten,
- Wartungsarbeiten,
- Sicherheitsgründen,
- Sturm,
- Gewitter,
- Hagel,
- Starkregen,
- Eis,
- behördlichen Anordnungen,
- Pandemien,
- oder sonstigen Fällen höherer Gewalt
kann der Betrieb einzelner oder sämtlicher Attraktionen eingeschränkt oder eingestellt werden.
Hieraus entstehen keine Ansprüche auf vollständige oder teilweise Rückerstattung, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Gewitter, Sturm oder sonstigen Gefahrensituationen sind die Anweisungen des Erlebnisparkpersonals unverzüglich zu befolgen.
Die Gebäude mit Blitzschutz sind bei Gewitter aufzusuchen. Pavillons, Grillhütten, Bäume oder Waldflächen bieten keinen ausreichenden Schutz.
Aufgrund von:
- Witterungseinflüssen,
- natürlicher Geländestruktur,
- Hanglage,
- unebenen Wegen,
- naturbelassenen Flächen,
- sowie abenteuerorientierter Weggestaltung
kann es insbesondere bei Nässe zu Rutsch-, Stolper- und Sturzgefahren kommen.
Besucher sind verpflichtet, sich den Wegeverhältnissen entsprechend vorsichtig zu bewegen und geeignetes Schuhwerk zu tragen.
5 Nutzung von Attraktionen und Einrichtungen
Die Nutzung sämtlicher Attraktionen, Spielgeräte, Fahrgeschäfte, Spielplätze und sonstiger Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr und ausschließlich unter Beachtung der jeweiligen Sicherheits- und Benutzungshinweise.
Eltern und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, die ihnen anvertrauten Kinder ordnungsgemäß zu beaufsichtigen.
Die ausgewiesenen:
- Altersvorgaben,
- Größenbeschränkungen,
- Sicherheitsanforderungen,
- sowie gesundheitlichen Hinweise
sind verbindlich einzuhalten.
Das Erlebnisparkpersonal ist berechtigt, Personen bei Sicherheitsbedenken oder Verstößen von der Nutzung einzelner Attraktionen auszuschließen.
Das Vordrängeln in Warteschlangen ist untersagt.
Barfußlaufen ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
6 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Besucher dürfen ausgewiesene Wege und Besucherbereiche nicht verlassen.
Untersagt sind insbesondere:
- das Übersteigen von Absperrungen,
- das Betreten gesperrter Bereiche,
- mutwillige Beschädigungen,
- das Werfen von Gegenständen,
- körperliche Auseinandersetzungen,
- aggressives Verhalten,
- mutwilliges Lärmen,
- das Abspielen lauter Musik,
- sowie jede Gefährdung anderer Personen.
Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden:
- Waffen,
- Messer,
- Schlaggegenstände,
- Pyrotechnik,
- Feuerwerkskörper,
- Laserpointer,
- gefährliche Werkzeuge,
- sowie sonstige gefährliche Gegenstände.
Drohnen sowie ferngesteuerte Fluggeräte sind auf dem gesamten Gelände verboten.
Roller, Fahrräder, E-Scooter, Skateboards, Rollschuhe, Hoverboards, Laufräder oder vergleichbare Fahrzeuge dürfen im Park nicht genutzt werden.
7 Rauchen / Feuer / Grillordnung
Das Rauchen ist ausschließlich in den gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet.
Dies gilt ebenfalls für:
- E-Zigaretten,
- Vapes,
- Shishas,
- sowie vergleichbare Rauch- oder Verdampfungsprodukte.
Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
In folgenden Bereichen besteht absolutes Rauchverbot:
- an Fahrgeschäften,
- in Warteschlangen,
- auf Spielplätzen,
- in Tierbereichen,
- in Gebäuden,
- sowie in unmittelbarer Nähe von Kindern.
Offene Feuerstellen sind ausschließlich an den ausdrücklich vorgesehenen Grillplätzen erlaubt.
Das Entzünden oder Betreiben von:
- Lagerfeuern,
- Feuerschalen,
- Feuerkörben,
- Fackeln,
- Holzkohlegrills außerhalb der Grillplätze,
- Gaskochern,
- oder sonstigen offenen Feuer- und Glutstellen
ist untersagt.
Zum Anzünden dürfen ausschließlich feste Grillanzünder verwendet werden. Flüssige Brandbeschleuniger sind verboten.
Grillstellen dürfen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
Das Grillen ist ausschließlich auf den fest installierten Grillstellen gestattet. Eigene Grills dürfen nicht aufgestellt werden.
Der Grillbetrieb ist saisonabhängig spätestens bis 17:00 Uhr bzw. 18:00 Uhr zu beenden.
8 Hunde / Tiere / Tierbereiche
Hunde sind ausschließlich angeleint und unter Aufsicht zu führen.
Der Zutritt mit Hunden ist insbesondere untersagt:
- auf Spielplätzen,
- in Tiergehegen,
- im Streichelzoo,
- auf Fahrgeschäften,
- sowie in ausgewiesenen Sperrbereichen.
Neben Hunden sind keine weiteren Haustiere zugelassen.
Verunreinigungen durch Tiere sind unverzüglich durch die Tierhalter zu beseitigen.
Das Füttern der Tiere mit mitgebrachtem Futter ist untersagt.
Tiere dürfen nicht:
- gejagt,
- erschreckt,
- bedrängt,
- oder hochgehoben werden.
Eltern und Aufsichtspersonen tragen im Tierbereich die Verantwortung für die Sicherheit der Kinder.
9 Foto-, Film- und Medienaufnahmen
Im Erlebnispark Ziegenhagen können zu Zwecken der:
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Werbung,
- Dokumentation,
- Veranstaltungsberichterstattung,
- Pressearbeit,
- sowie Social-Media-Kommunikation
Foto-, Film- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass Besucherinnen und Besucher insbesondere bei Übersichts-, Gruppen- oder Attraktionsaufnahmen erkennbar abgebildet werden.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Besucher, die keine Aufnahmen wünschen, können sich jederzeit an das Aufnahme-Team oder das Erlebnisparkpersonal wenden. Berechtigte Interessen werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten berücksichtigt.
Gezielte Einzelaufnahmen erfolgen grundsätzlich nur mit entsprechender Einwilligung.
Gewerbliche oder kommerzielle Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsführung.
10 Fotoaufnahmen an Attraktionen
Bei einzelnen Attraktionen können während der Nutzung automatisch Fotoaufnahmen erstellt werden.
Der Erlebnispark Ziegenhagen ist berechtigt, diese Aufnahmen:
- an Fotostationen anzuzeigen,
- temporär zu speichern,
- sowie zum Erwerb anzubieten.
Die Aufnahmen werden aus Datenschutzgründen grundsätzlich automatisiert spätestens am Ende des Betriebstages gelöscht.
11 Videoüberwachung
Teile des Erlebnispark Ziegenhagen werden videoüberwacht.
Die Videoüberwachung erfolgt insbesondere:
- an Eingängen,
- Kassenbereichen,
- Parkplatzbereichen,
- Zufahrten,
- zentralen Besucherwegen,
- sowie sicherheitsrelevanten Bereichen.
Teilweise können hierbei angrenzende Bereiche des Parkplatzes mit erfasst werden.
Die Verarbeitung erfolgt zur:
- Wahrung des Hausrechts,
- Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
- Prävention von Diebstahl, Vandalismus und Einbruch,
- sowie zum Schutz von Besuchern, Beschäftigten und Einrichtungen.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie § 4 BDSG.
Die Aufzeichnungen werden grundsätzlich automatisiert nach spätestens 72 Stunden gelöscht, sofern keine längere Speicherung zur Beweissicherung erforderlich ist.
Die videoüberwachten Bereiche sind entsprechend gekennzeichnet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
12 Parkplatz- und Wohnmobilregelung
Auf sämtlichen Parkflächen gilt ergänzend die Parkplatz- und Wohnmobilordnung des Erlebnispark Ziegenhagen.
Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Erlebnispark übernimmt keine Bewachung oder Verwahrung abgestellter Fahrzeuge.
Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig entfernt oder abgeschleppt werden.
Wohnmobile dürfen ausschließlich auf den ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden.
Die Nachtruhe auf den Wohnmobilstellplätzen gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
13 Haftung
Die Nutzung des Erlebnisparks erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Freizeitpark Surup GmbH haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
Für:
- Garderobe,
- Wertsachen,
- Fahrzeuge,
- verlorene Gegenstände,
- oder mitgebrachte Sachen
wird keine Haftung übernommen.
Schäden sind vor Verlassen des Geländes dem Erlebnisparkpersonal oder der Information zu melden.
14 Werbung / Handel / Veranstaltungen
Werbung, Verkaufsaktionen, politische Aktionen, gewerbliche Tätigkeiten sowie das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen sind ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.
15 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter:
https://www.erlebnispark-ziegenhagen.de/datenschutz/
16 Verbraucherstreitbeilegung
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind hierzu nicht verpflichtet.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
17 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Parkordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.